Sechseinhalb Jahre nach Einführung der Luftverkehrsteuer setzt sich die wettbewerbsverzerrende und investitionshemmende Wirkung dieser deutschen Sonderlast ungebremst fort. Das ist der zentrale Befund des "4. Evaluierungsbericht zur Luftverkehrsteuer in Deutschland", den der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) nun vorgestellt hat. Folge dieser Wettbewerbsverzerrung seien schmerzliche Marktanteilsverluste bei den Airlines. Die 2011 eingeführte Steuer trifft überproportional die deutschen Fluggesellschaften, denn diese machen den Hauptteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen Flughäfen: Vier deutsche Luftfahrtunternehmen tragen mehr als die Hälfte der gesamten Steuerlast.
So hat allein das Unternehmen Air Berlin seit 2011 rund eine Milliarde Euro Luftverkehrsteuer entrichten müssen. Ausländische Wettbewerber sind von der Steuer hingegen nur marginal betroffen, da sie nur einen Bruchteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen Flughäfen machen: Der Rest der Steuerlast verteilt sich auf über 100 andere Fluggesellschaften. Der Evaluierungsbericht zeigt die negativen Folgen dieser anhaltenden Wettbewerbsverzerrung zulasten deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen:
Die Luftverkehrsteuer mit einem Volumen von insgesamt ca. eine Milliarde Euro pro Jahr wurde im Jahr 2010 in einer angespannten Haushaltslage beschlossen, um zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zu generieren. Seitdem hat sich der Finanzierungsspielraum des Bundes um mehr als 50 Milliarden Euro verbessert.